FH-Nürtingen setzt sich im Rechtsstreit um Internetadresse durch

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NÜRTINGEN/KÖLN. (üke) Einen Erfolg auf ganzer Linie kann die Fachhochschule Nürtingen in einer juristischen Auseinandersetzung um die eigene Internet homepage verbuchen. Eine Marketingagentur aus Osnabrück hatte eine Internetadresse „Fachhochschule-Nuertingen.de“ benutzt und dabei die Namensrechte der Hochschule verletzt.

Die offizielle Adresse der Hochschule lautet fh-nuertingen.de, aus diesem Grund blieben die Aktivitäten der Agentur zunächst unentdeckt. Umso größer war die Überraschung, als der Missbrauch ans Tageslicht kam: Über die falsche Hochschuladresse landeten die Nutzer auf verschiedenen kommerziellen Firmen-Web-Seiten. Und dort war alles zu finden, womit sich eine Hochschule ungern in Zusammenhang bringen lässt: Seminaranbieter, Auktionshäuser und vor allem Anbieter pornographischer Internetdienste. Die Agentur hatte sich zu Nutze gemacht, dass die Seiten der deutschen Hochschulen mit die höchsten Besuchszahlen im Internet besitzen. Indem Seiten der Agenturkunden mit den Adressen der Hochschulen verbunden wurden, konnten Internet Nutzer auf diese Firmenseiten gelotst und deren Besuchszahlen erhöht werden. Es handelte sich um einen beispiellosen Fall des Domain-Missbrauches, der von der Osnabrücker Agentur nicht nur mit der Adresse der Nürtinger Hochschule sondern mit nahezu allen deutschen Hochschulinternetadressen begangen wurde.
Mit Hilfe der Kölner Anwaltskanzlei Osborne Clarke veranlasste die Hochschule Nürtingen noch am Tag der Kenntnisnahme eine Abmahnung und verlangte eine Unterlassungserklärung. Innerhalb von 24 Stunden war die Seite mit dem Verweis auf die Hochschule im Internet gesperrt. Nachdem jedoch die Unterlassungserklärung nicht in der geforderten Zeit von der Agentur abgeben wurde, verklagte die Hochschule die Internetfirma. Die Hochschule wollte damit sicherstellen, dass ein Missbrauch der eigenen Namensrechte in jeglicher Form auch in Zukunft ausgeschlossen ist. In einer außergerichtlichen Einigung hat die Osnabrücker Agentur nun die von der Hochschule Nürtingen geforderte umfassende Unterlassungserklärung abgegeben. Weil sich das Unternehmen auch zur Erstattung außergerichtlicher Kosten und der Kosten des Verfahrens verpflichtete, nahm die Hochschule Nürtingen nun im Gegenzug die angestrengte Klage zurück.