Bleiben Taxen elfenbeinfarben?

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- Zweite Befragung der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt (HfWU) abgeschlossen -
NÜRTINGEN: (üke) Müssen alle Taxen in derselben Farbe lackiert sein? „Nein“ sagen über die Hälfte der Befragten, Hauptsache auf dem Dach der Droschken ist ein Schild, dass die Fahrzeuge eindeutig als Taxi ausweist. Dies ist das Ergebnis der zweiten Befragung zu Taxifarben, die an der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen (HfWU) im Rahmen einer Langzeitstudie durchgeführt wurde. Das Innenministerium und andere Behörden wollten wissen, ob die Taxifarbe weiterhin gesetzlich vorgegeben sein muss.


Das Ergebnis zeigt im Vergleich mit der ersten Befragung im August 2003 dieselbe Entwicklung. Der Trend, dass für potenzielle Fahrgäste die Farbe der Taxen keine große Rolle spielt, hat sich sogar verstärkt. „Fast 55 Prozent der Befragten gaben an, dass das Taxischild auf dem Dach dafür entscheidend ist, ein Taxi zu erkennen“, stellt Professor Dr. Werner Ziegler, der die Langzeitstudie leitet, fest. Die Bedeutung der einheitlichen Farbe ist gegenüber dem Jahr 2003 von etwa 41 Prozent auf rund 34 Prozent gesunken. Nicht ohne Grund: Fast zwei Drittel der Befragten gaben an, ihr Taxi über das Telefon zu bestellen und fast 28 Prozent der Fahrgäste steigen in ihr Taxi an einem entsprechend gekennzeichneten Standplatz ein. Nur etwa sechs Prozent fordern ein Taxi durch Abwinken aus dem laufenden Verkehr.
Auch viele Taxiunternehmer wollen die Wagenfarbe selbst wählen. Von denen, die am Feldversuch der HfWU teilgenommen hatten, wollen über 80 Prozent die Farbfreigabe. Dies gilt auch für rund ein Drittel derer, die nicht am Versuch teilgenommen hatten. Nur etwa zehn Prozent der Teilnehmer und über 60 Prozent der Nichtteilnehmer an der Studie lehnen die Freigabe der Taxenfarbe völlig ab.
Für die beteiligten Verkehrsverbände stellt sich nun die Frage nach dem weiteren Vorgehen in Baden-Württemberg. Mit einer Ausnahmevorschrift könnte den Taxiunternehmern freigestellt werden, welche Farbe sie für ihr Taxi wählen wollen. Es gibt einen politischen Konsens, für weniger gesetzliche Regeln bei der Berufsausübung zu sorgen. Das Innenministerium will deshalb klären, ob die gesetzliche Vorgabe der Taxifarbe notwendig ist. Im Interesse der wirtschaftlich stark unter Druck stehenden Unternehmen könnte sie im Vorgriff beseitigt werden. Das Innenministerium stellt fest, dass jeder Unternehmer natürlich weiterhin seine Wagen elfenbeinfarben lackieren kann. Wenn sich dies bewährt habe, dann wolle man dieses nicht verhindern. Allerdings zeigt die Befragung der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt (HfWU), dass für potenzielle Fahrgäste die Farbe der Wagen kein entscheidendes Merkmal sei.
Gerhard Schmücker, Nürtingen, 12.07.2005