Ahnungslos im Eigenheim

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- „Marktmonitor Immobilien 2014“ zeigt: Nur wenige Hausbesitzer wissen von der Modernisierungspflicht, die die neue Energieeinsparverordnung vorschreibt -

NÜRTINGEN. (hfwu) Ein Großteil der Hausbesitzer weiß nicht über die Nachrüstpflicht Bescheid, die die Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) festschreibt. Das zeigt der „Marktmonitor Immobilien“ 2014, eine Studie, die Prof. Dr. Stephan Kippes von der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen (HfWU) und das Immobilienportal immowelt.de erstellt haben.

Die neue Energieeinsparverordnung EnEV 2014 ist seit dem 1. Mai in Kraft. Ein Bestandteil ist die Pflicht zur Dämmung der obersten Geschossdecke und zur Erneuerung alter Heizungsanlagen. Bis Ende 2015 haben Eigentümer Zeit, die geforderten Maßnahmen durchzuführen. Nach Einschätzung von Immobilienprofis wissen allerdings die meisten Hausbesitzer nicht, dass ihnen möglicherweise eine Sanierung bevorsteht. So geben 76 Prozent der deutschen Makler an, dass ihre Kunden nicht über die Nachrüstpflicht Bescheid wissen. Das zeigt der Marktmonitor Immobilien 2014, eine Studie des Portals immowelt.de in Zusammenarbeit mit Prof. Dr. Stephan Kippes von der HfWU.

Die Nachrüstpflicht im Überblick

Damit im Winter die Wärme aus der Wohnung nicht gleich wieder durch das Dach entweicht, verpflichtet die EnEV Eigentümer dazu, bei bestimmten Voraussetzungen die oberste Geschossdecke ihres Hauses zu dämmen. Auch die Heizungsanlagen sollten Hausherren prüfen. Künftig gilt: Wessen Heizkessel für Öl oder Gas älter als 30 Jahre ist oder vor 1985 eingebaut wurde, der muss neue Geräte einbauen. Hausbesitzer, die sich nicht sicher sind, ob sie die oberste Geschossdecke isolieren oder die Heizung erneuern müssen, finden Unterstützung bei den Verbraucherzentralen. Die Seite www.verbraucherzentrale-energieberatung.de nennt Adressen von Beratungsstellen und bietet eine kostenlose Informations-Hotline an.

Eigenheime oft ausgenommen

Bevor Eigentümer allerdings beginnen, in alten Unterlagen nach Informationen zu Heizung und Dämmung zu suchen, ist es sinnvoll zu prüfen, ob die Regelungen der EnEV überhaupt für sie gelten. Wer nämlich ein Ein- oder Zweifamilienhaus besitzt und dieses bereits vor Februar 2002 selbst bewohnt hat, ist von der Nachrüstpflicht befreit. Erst wer später in sein Eigenheim gezogen ist, muss modernisieren. Noch ein weiterer Passus entbindet Hausbesitzer unter Umständen von teuren Maßnahmen: Sie müssen Dach oder Heizung nicht nachrüsten, wenn sie die Kosten dafür nicht in einer „angemessenen Frist“ zurückerwirtschaften können. Die Frage, wie lange die Frist dauern darf, beantwortet die Verordnung allerdings nicht. Gerichtsurteile zu energetischen Sanierungen halten einen Zeitraum von zehn Jahren für angemessen.

 

Über den Marktmonitor Immobilien 2014

Der Marktmonitor Immobilen 2014 ist eine repräsentative Studie von immowelt.de und Prof. Dr. Stephan Kippes, Inhaber der Professur für Immobilienmarketing und Maklerwesen an der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen. Die Daten für die Studie wurden innerhalb des Immobilien-Professional-Panels (IPP) der Immowelt AG erhoben, an dem ausschließlich Fachleute aus der Immobilienwirtschaft teilnehmen. Befragt wurden 466 zufällig ausgewählte Makler, Bauträger und andere Immobilienspezialisten in ganz Deutschland.

Die gesamte Studie kann unter www.marktmonitor-immobilien.de heruntergeladen werden.