Diskriminierung und sexuelle Belästigung
Richtlinie
Die HfWU toleriert sexuelle Belästigung, Diskriminierung und Mobbing in keinster Weise. Alle Hochschulmitglieder- und -angehörige, die an unserer Hochschule sexuelle Belästigung, Diskriminierung oder Mobbing erfahren haben oder auf diesbezügliche Missstände/Risiken hinweisen wollen, können sich an die in der Richtlinie in §4 Absatz 2 genannten zuständigen Stellen der Hochschule wenden: das Rektorat, die Dekan:innen, die Vorgesetzten, die Ansprechpersonen für Fragen im Zusammenhang mit sexueller Belästigung sowie deren Stellvertreter:in, die Gleichstellungsbeauftragte sowie deren Stellvertreter:innen, die Beauftragte für Chancengleichheit sowie deren Stellvertreterin, die Schwerbehindertenvertretung, der Beauftragte für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung, der Personalrat. Selbstverständlich haben Sie im Rahmen des Beratungsgesprächs ein Recht auf Vertraulichkeit! Es ist zudem sichergestellt, dass Ihnen seitens der Hochschule keine persönlichen und beruflichen Nachteile entstehen. Alle Schritte erfolgen im Einvernehmen mit Ihnen.
Richtlinie
Die HfWU hat es sich zum Ziel gesetzt, die vertrauensvolle Zusammenarbeit und das gute Arbeits- und Studienklima zu fördern und ihre Mitglieder vor sexueller Belästigung, Diskriminierung und Mobbing zu schützen. Sie hat hierzu eine Richtlinie erarbeitet, die betroffenen Hochschulmitgliedern und –angehörigen Verhaltensregeln, Verantwortung und gebotene Maßnahmen aufzeigt.
Die Richtlinie finden Sie in Neo
Vertrauensanwältin für sexualisierte Diskriminierung, sexuelle Belästigung und Gewalt
Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst hat im Jahr 2020 eine Vertrauensanwältin für sexualisierte Diskriminierung, sexuelle Belästigung und Gewalt bestellt. Einen Kurzfilm mit Informationen hierzu finden Sie unter:
https://mwk.baden-wuerttemberg.de/de/service/anwaltliche-beratung/vertrauensanwaeltin-fuer-sexuelle-belaestigung
Hilfe und weiterführende Informationen
- Beratungsstellen öffentlicher Einrichtungen, z. B. Hochschule (Ansprechpersonen an der HfWU siehe unten), Studierendenwerk, Kommunen, Kirchen
- Polizeibehörden (Notruf 110)
- Gerichte (Rechtspfleger): Beratungshilfegutscheine, dazu: http://www.amtsgericht-stuttgart.de/pb/,Lde/1199900#B6
- AnwältInnen
- Private Organisationen, z. B. Weisser Ring Baden-Württemberg, Landesstiftung Opferschutz Baden-Württemberg
- Informationen des Ministeriums der Justiz und für Europa zum Opferschutz abrufbar unter: http://www.jum.baden-wuerttemberg.de/pb/,Lde/Startseite/SOZIALE+DIENSTE/Opferschutz
- Opferfibel – Rechte von Verletzten und Geschädigten in Strafverfahren. Herausgegeben vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Berlin 1. Auflage 2014, abrufbar unter http://www.bmjv.de
- Der bundesweit tätige Opferhilfeverein Weisser Ring e.V. hilft Menschen, die Opfer von Kriminalität und Gewalt geworden sind. Auch deren Angehörige liegen uns am Herzen: https://weisser-ring.de/
- Die Landesstiftung Opferschutz hilft Menschen, die Opfer von Straftaten geworden sind: http://www.landesstiftung-opferschutz.de/
- Handbuch „Rechtlicher Diskriminierungsschutz“. Herausgegeben von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Berlin 1. Auflage 2014, abrufbar unter www.antidiskriminierungsstelle.de
- Beratungsangebote bei Konfliktfällen und Mobbing am Arbeitsplatz unter www.konflikthotline-bw.de
- Mehr Schutz bei häuslicher Gewalt – Information zum Gewaltschutzgesetz. Herausgegeben vom Bundesministerium der Justiz, Berlin 3. Auflage 2010, abrufbar unter http://www.bmjv.de
- Das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben hat das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ eingerichtet: Seit 2013 finden Frauen sowie Angehörige, Bekannte und Fachkräfte hier Beratung und Unterstützung. Bundesweit und rund um die Uhr. Über die Rufnummer 08000 116 016 und auf: www.hilfetelefon.de
- Auf der Homepage vom „Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe“ - http://www.frauen-gegen-gewalt.de – kann gezielt nach Angeboten zur persönlichen und telefonischen Beratung gewaltbetroffener Frauen gesucht werden (sexualisierte, körperliche oder psychische Gewalt).
- „Sexuelle Belästigung im Hochschulkontext – Schutzlücken und Empfehlungen“. Herausgegeben von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Berlin 2015, abrufbar unter http://www.antidiskriminierungsstelle.de
- Deutsches Institut für Menschenrechte
- Sexistische Diskriminierung und sexuelle Belästigung – Informationen und Gegenstrategien. Broschüre des fzs (freier zusammenschluss von studentInnenschaften e.V.), abrufbar unter http://www2.kein-sexismus.de/uploads/sexist_diskrim_end.pdf
- Online-Handreichung „Sexualisierte Diskriminierung und Gewalt an Hochschulen“ der BuKoF-Kommission SDG ist abrufbar unter http://www.bukof.de/SDG/articles/SDG.html und beinhaltet Informationen zu: Was ist sexualisierte Diskriminierung und Gewalt (SDG)? / Rolle der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten / Rechtliche Grundlagen / Richtlinien – Beispiele / Verfahrenswege / Prävention / Erstkontakt / Informationen und Material.
- „Grenzen setzen - Was tun bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz“. Flyer der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, abrufbar unter http://www.antidiskriminierungsstelle.de
- Fachberatungsstelle für sexuelle Gewalt in Esslingen: http://wildwasser-esslingen.de
Ansprechpersonen
Der Senat hat Ansprechpersonen für Fragen im Zusammenhang mit sexueller Belästigung bestellt, sowie einen Stellvertreter bzw. eine Stellvertreterin am jeweils anderen Standort. Diese wirken darauf hin, dass Mitglieder und Angehörige der Hochschulen vor sexueller Belästigung geschützt werden.
Die Ansprechpersonen für Antidiskriminierung wirken darauf hin, dass Mitglieder und Angehörige der Hochschulen vor Diskriminierungen aus rassistischen Gründen, wegen der ethnischen Herkunft oder der religiösen und weltanschaulichen Identität geschützt werden.