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Feuerwehr: | 112 |
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Krankenhaus Nürtingen | 07022 78 0 Auf dem Säer 1, 72622 Nürtingen |
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Aktuelle Hinweise und Neuigkeiten zum Corona-Virus
Current information and news about the Corona virus
Diskriminierung und sexuelle Belästigung
Richtlinie
Die HfWU toleriert sexuelle Belästigung, Diskriminierung und Mobbing in keinster Weise. Alle Hochschulmitglieder- und -angehörige, die an unserer Hochschule sexuelle Belästigung, Diskriminierung oder Mobbing erfahren haben oder auf diesbezügliche Missstände/Risiken hinweisen wollen, können sich an die in der Richtlinie in §4 Absatz 2 genannten zuständigen Stellen der Hochschule wenden: das Rektorat, die Dekan:innen, die Vorgesetzten, die Ansprechpersonen für Fragen im Zusammenhang mit sexueller Belästigung sowie deren Stellvertreter:in, die Gleichstellungsbeauftragte sowie deren Stellvertreter:innen, die Beauftragte für Chancengleichheit sowie deren Stellvertreterin, die Schwerbehindertenvertretung, der Beauftragte für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung, der Personalrat. Selbstverständlich haben Sie im Rahmen des Beratungsgesprächs ein Recht auf Vertraulichkeit! Es ist zudem sichergestellt, dass Ihnen seitens der Hochschule keine persönlichen und beruflichen Nachteile entstehen. Alle Schritte erfolgen im Einvernehmen mit Ihnen.
Richtlinie
Die HfWU hat es sich zum Ziel gesetzt, die vertrauensvolle Zusammenarbeit und das gute Arbeits- und Studienklima zu fördern und ihre Mitglieder vor sexueller Belästigung, Diskriminierung und Mobbing zu schützen. Sie hat hierzu eine Richtlinie erarbeitet, die betroffenen Hochschulmitgliedern und –angehörigen Verhaltensregeln, Verantwortung und gebotene Maßnahmen aufzeigt.
Die Richtlinie finden Sie in Neo
- Beratungsstellen öffentlicher Einrichtungen, z. B. Hochschule (Ansprechpersonen an der HfWU siehe unten), Studierendenwerk, Kommunen, Kirchen
- Polizeibehörden (Notruf 110)
- Gerichte (Rechtspfleger): Beratungshilfegutscheine, dazu: http://www.amtsgericht-stuttgart.de/pb/,Lde/1199900#B6
- AnwältInnen
- Private Organisationen, z. B. Weisser Ring Baden-Württemberg, Landesstiftung Opferschutz Baden-Württemberg
Die Ansprechpersonen für Antidiskriminierung wirken darauf hin, dass Mitglieder und Angehörige der Hochschulen vor Diskriminierungen aus rassistischen Gründen, wegen der ethnischen Herkunft oder der religiösen und weltanschaulichen Identität geschützt werden.
Der Senat hat Ansprechpersonen für Fragen im Zusammenhang mit sexueller Belästigung bestellt, sowie einen Stellvertreter bzw. eine Stellvertreterin am jeweils anderen Standort. Diese wirken darauf hin, dass Mitglieder und Angehörige der Hochschulen vor sexueller Belästigung geschützt werden.
Arbeitssicherheit an der HfWU
Die umfassenden Grundlagen des Arbeitschutzes für Arbeitnehmer finden sich im Arbeitssicherheits- und Arbeitsschutzgesetz wieder. Mit dem Arbeitssicherheitsgesetz wird der Arbeitgeber verpflichtet in seinem Betrieb Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte zu bestellen. Diese sollen ihn in allen Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz beraten.