Das zentrale Prüfungsamt sorgt dafür, dass neue und zu ändernde Studien- und Prüfungsordnungen gemäß den gesetzlichen Vorschriften zustande kommen, ausgestaltet und veröffentlicht werden.
Es berät die Prüfungsausschüsse bei strittigen Fragen und Problemstellungen, damit gewährleistet wird, dass die Auslegung beispielsweise von Gesetzestexten für die ganze Hochschule einheitlich erfolgt.
Bei allen Fragen zu Prüfungen wenden Sie sich bitte an die jeweiligen Prüfungsausschüsse der Fakultäten.