Diskriminierung und sexuelle Belästigung
Richtlinie
Die HfWU toleriert sexuelle Belästigung, Diskriminierung und Mobbing in keinster Weise.
Alle Hochschulmitglieder- und -angehörige, die an unserer Hochschule sexuelle Belästigung, Diskriminierung oder Mobbing erfahren haben oder auf diesbezügliche Missstände/Risiken hinweisen wollen, können sich an die in der Richtlinie in §4 Absatz 2 genannten zuständigen Stellen der Hochschule wenden: das Rektorat, die Dekan:innen, die Vorgesetzten, die Ansprechpersonen für Fragen im Zusammenhang mit sexueller Belästigung und für Antidiskriminierung sowie deren Stellvertreter:in, die Gleichstellungsbeauftragte sowie deren Stellvertreter:innen, die Beauftragte für Chancengleichheit sowie deren Stellvertreterin, die Schwerbehindertenvertretung, der Beauftragte für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung, der Personalrat.
Selbstverständlich haben Sie im Rahmen des Beratungsgesprächs ein Recht auf Vertraulichkeit! Es ist zudem sichergestellt, dass Ihnen seitens der Hochschule keine persönlichen und beruflichen Nachteile entstehen. Alle Schritte erfolgen im Einvernehmen mit Ihnen.
Richtlinie
Die HfWU hat es sich zum Ziel gesetzt, die vertrauensvolle Zusammenarbeit und das gute Arbeits- und Studienklima zu fördern und ihre Mitglieder vor sexueller Belästigung, Diskriminierung und Mobbing zu schützen. Sie hat hierzu eine Richtlinie erarbeitet, die betroffenen Hochschulmitgliedern und –angehörigen Verhaltensregeln, Verantwortung und gebotene Maßnahmen aufzeigt.
Die Richtlinie finden Sie in Neo
Ansprechpersonen
Der Senat hat Ansprechpersonen für Fragen im Zusammenhang mit sexueller Belästigung bestellt, sowie einen Stellvertreter bzw. eine Stellvertreterin am jeweils anderen Standort. Diese wirken darauf hin, dass Mitglieder und Angehörige der Hochschulen vor sexueller Belästigung geschützt werden.




Die Ansprechpersonen für Diskriminierung wirken darauf hin, dass Mitglieder und Angehörige der Hochschulen vor Diskriminierungen aus rassistischen Gründen, wegen der ethnischen Herkunft oder der religiösen und weltanschaulichen Identität geschützt werden.




Hilfe und weiterführende Informationen
- Polizei-Notruf 110, Feuerwehr und Rettungsdienst 112
- Hilfetelefone:
Gewalt gegen Frauen 08000 116 016
Gewalt an Männern 08000 123 99 00
Telefonseelsorge 08001110111 oder 08001110222 oder 116123 - Im Falle von sexueller Gewalt wenden Sie sich bitte für eine verfahrensunabhängige Spurensicherung an die Klinik Ostfildern-Ruit. Eine verfahrensunabhängige Spurensicherung nach anderen Gewaltfällen ist zusätzlich auch bei der Gewaltopferambulanz Ulm möglich.
- Kontaktieren Sie unsere Ansprechpersonen bei sexueller Belästigung und für Antidiskriminierung an der HfWU
- Rechtsberatung: Beratungshilfegutscheine, dazu: http://www.amtsgericht-stuttgart.de/pb/,Lde/1199900#B6
- Beratung und ggfs. Vertretung in gerichtlichen Verfahren durch Anwält*innen
- Beratungsstellen, z. B. Weisser Ring Baden-Württemberg, Landesstiftung Opferschutz Baden-Württemberg
- (an dieser Stelle folgt noch eine Auflistung weiterer regionaler Beratungsangebote zu verschiedenen Krisen-Situationen.)
- Informationen des Serviceportals Baden-Württemberg zum Opferschutz und Opferhilfe, abrufbar unter: https://www.service-bw.de/zufi/lebenslagen/5000887
- Der bundesweit tätige Opferhilfeverein Weisser Ring e.V. hilft Menschen, die Opfer von Kriminalität und Gewalt geworden sind, und auch deren Angehörigen: https://weisser-ring.de/
- Die Landesstiftung Opferschutz hilft Menschen, die Opfer von Straftaten geworden sind: http://www.landesstiftung-opferschutz.de/
- Handbuch „Rechtlicher Diskriminierungsschutz“. Herausgegeben von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Berlin 1. Auflage 2014, abrufbar unter www.antidiskriminierungsstelle.de
- Beratungsangebote bei Konfliktfällen und Mobbing am Arbeitsplatz unter www.konflikthotline-bw.de
- "Mehr Schutz bei häuslicher Gewalt – Information zum Gewaltschutzgesetz". Herausgegeben vom Bundesministerium der Justiz, Berlin 6. Auflage 2024, abrufbar unter www.bmjv.de
- Das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben hat das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ eingerichtet: Dort finden Frauen sowie Angehörige, Bekannte und Fachkräfte Beratung und Unterstützung. Bundesweit und rund um die Uhr. Über die Rufnummer 08000 116 016 und auf: www.hilfetelefon.de
- Auf der Homepage vom „Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe“ - http://www.frauen-gegen-gewalt.de – kann gezielt nach Angeboten zur persönlichen und telefonischen Beratung gewaltbetroffener Frauen gesucht werden (sexualisierte, körperliche oder psychische Gewalt).
- „Sexuelle Belästigung im Hochschulkontext – Schutzlücken und Empfehlungen“. Herausgegeben von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Berlin 2015, abrufbar unter http://www.antidiskriminierungsstelle.de
- Deutsches Institut für Menschenrechte
- Online-Handreichung „Sexualisierte Diskriminierung und Gewalt an Hochschulen“ der BuKoF-Kommission mit Informationen u.a. zu: Was ist sexualisierte Diskriminierung und Gewalt (SDG)? / Rolle der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten / Rechtliche Grundlagen / Richtlinien – Beispiele / Verfahrenswege / Prävention / Erstkontakt / Informationen und Material.
- „Grenzen setzen - Was tun bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz“. Flyer der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, abrufbar unter http://www.antidiskriminierungsstelle.de
- Fachberatungsstelle für sexuelle Gewalt in Esslingen: http://wildwasser-esslingen.de
Vertrauensanwältin für sexualisierte Diskriminierung, sexuelle Belästigung und Gewalt
Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst hat im Jahr 2020 eine Vertrauensanwältin für sexualisierte Diskriminierung, sexuelle Belästigung und Gewalt bestellt. Einen Kurzfilm mit Informationen hierzu finden Sie unter:
https://mwk.baden-wuerttemberg.de/de/service/anwaltliche-beratung/vertrauensanwaeltin-fuer-sexuelle-belaestigung