Erasmus +
Leitaktionen und Informationsmöglichkeiten
Erasmus+ ist das Programm für Bildung, Jugend und Sport der Europäischen Union. In Erasmus+ werden die bisherigen EU-Programme für lebenslanges Lernen, Jugend und Sport sowie die europäischen Kooperationsprogramme im Hochschulbereich zusammengefasst. Das Programm enthält drei Leitaktionen:
- Leitaktion 1 - Lernmobilität von Einzelpersonen
- Leitaktion 2 - Zusammenarbeit zur Förderung von Innovation und zum Austausch von bewährten Verfahren
- Leitaktion 3 - Unterstützung politischer Reformen
Kurze Erklärvideos, die einen schnellen Überblick über die verschiedenen Bereiche des Erasmusprogramms geben, finden sich auf den Youtube- und Twitter -kanälen des DAAD.
Auch gibt es eine Erasmus+ App zum Download
Erasmus Chater for Higher Education (ECHE)
Jede Hochschuleinrichtung, die am EU-Programm für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport teilnimmt und/oder sich darum bewerben möchte, muss über eine gültige Erasmus Charta für die Hochschulbildung (ECHE) verfügen. Die ECHE wird von der Europäischen Kommission vergeben. Sie beweist, dass eine Hochschule alle Voraussetzungen für eine erfolgreiche Teilnahme am Erasmus+ Programm erfüllt.
European Policy Statement (EPS)
Das European Policy Statement (EPS) von Erasmus ist eine Erklärung, die von jeder Organisation abgegeben werden muss, die am Erasmus+ Programm teilnimmt. In diesem Statement werden die strategischen Ziele und Prioritäten der Organisation im Rahmen von Erasmus+ beschrieben sowie deren Engagement für die Förderung von Internationalisierung, Mobilität und Zusammenarbeit auf europäischer Ebene betont. Es dient als ein Leitfaden für die Umsetzung der Ziele des Erasmus+ Programms und trägt zur Stärkung der europäischen Hochschulbildung bei.
Erasmus-Code: | D NURTING01 | PIC: | 945895404 |
OID: | E10072150 | SCHAC: | hfwu.de |
Erasmus+ Studierendenmobilität
Mit Erasmus+ können Studierende einen Teil Ihres Studiums an einer Partnerhochschule absolvieren und / oder ein Auslandspraktikum im europäischen Ausland machen. Die maximale Förderdauer pro Studienzyklus (BA/MA/Promotion) beträgt 12 Monate.
Auslandsstudium oder Auslandspraktikum?
Erfahre die Vorteile der beiden Möglichkeiten...
Weiter zum YouTube-ClipIm Rahmen des Erasmus-Programms der Europäischen Union haben Studierende der HfWU die Möglichkeit, für ein oder zwei Semester an einer der Erasmus-Partnerhochschulen der HfWU zu studieren. Jährlich steht für jede dieser Partnerhochschulen eine begrenzte Anzahl von Studienplätzen zur Verfügung. Für einen schnellen Überblick gibt es auf dem YouTube-Kanal des DAAD ein kurzes Erklärvideo:
Im Ausland studieren mit Erasmus+
In neo wird über die International Office Erasmus-Tutorials anschaulich erklärt, wie ein Online Learning Agreement erstellt wird und was getan werden muss, um die Förderung zu erhalten (ZO-IO Outgoings, Dateien, A-Auslandsstudium, Tutorials).
Bewerbungsverfahren und Fristen
Die Vergabe der verfügbaren Erasmusplätze erfolgt im Rahmen des regulären Bewerbungsverfahrens für Outgoer.
Verpflichtende Sprachtests
Alle Studierende, die am Erasmusprogramm teilnehmen, müssen vor Beginn des Aufenthalts an einem Online-Sprachtest in der Arbeitssprache teilnehmen (Siehe weiter unten "Online-Sprachtests").
Erasmus+ Studierendencharta
Die Pflichten und Rechte der Studierenden im Erasmus+ Programm sind in der "Erasmus+ Studentencharta" geregelt, die jedem Studierenden vor Beginn des Auslandsaufenthalts ausgehändigt wird.
Berichtspflicht
Alle Geförderten, die an einer Erasmus+ Mobilitätsmaßnahme teilgenommen haben, sind verpflichtet, nach Abschluss der Maßnahme einen Bericht über das Mobility Tool zu erstellen und zusammen mit entsprechenden Nachweisen (z. B. zur Aufenthaltsdauer) einzureichen.
Fördersätze Studierendenmobilität
Die finanzielle Förderung von Erasmus+ Aufenthalten von Studierenden orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern ("Programmländer").
Im Wintersemester 2023/24 und Sommersemester 2024 fördern wir aus dem Projekt 2022 und im Wintersemester 2024/25 aus dem Projekt 2023 (maximale Förderdauer: 130 Tage pro Ausl.sem.) mit den folgenden Förderraten:
- Gruppe 1 (monatlich 600 Euro): Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Norwegen, Luxemburg, Schweden.
- Gruppe 2 (monatlich 540 Euro): Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern.
- Gruppe 3 (monatlich 490 Euro): Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Republik Nordmazedonien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn.
Informationen zu den Förderraten finden Sie auf der Website des DAAD.
Gilt nur bis inkl. Projekt 2023: Teilnehmer:innen, die mindestens 50% der An- und Abreise nachhaltig durchführen (Bus, Zug, Fahrgemeinschaft) können einen einmaligen Aufstockungsbetrag („Top-up“) in Höhe von 50 Euro und bis zu vier zusätzliche Reisetage beantragen. Die gewährten Reisetage richten sich nach der Entfernung (Luftlinie lt. Erasmusrechner):
SoSe 24:
Einfache Entfernung bis 500 km | insgesamt 2 Reisetage für Hin-und Rückfahrt |
Einfache Entfernung 501 km bis 750 km | insgesamt 3 Reisetage für Hin- und Rückfahrt |
Einfache Entfernung 751 km und mehr | insgesamt 4 Reisetage für Hin- und Rückfahrt |
ab WiSe 24/25:
Einfache Entfernung bis 750 km | insgesamt 2 Reisetage für Hin-und Rückfahrt |
Einfache Entfernung 751 km bis 1000 km | insgesamt 3 Reisetage für Hin- und Rückfahrt |
Einfache Entfernung 1001 km und mehr | insgesamt 4 Reisetage für Hin- und Rückfahrt |
Teilnehmer:innen mit geringeren Chancen (Behinderung/chronische Erkrankung/Auslandsaufenthalt mit Kind/Erstakademiker:in/erwerbstätig während des Studiums) können einen zusätzlichen Aufstockungsbetrag in Höhe von 250 Euro pro Monat beantragen. Weitere Informationen dazu finden Sie hier. Die Beantragung erfolgt in Mobility Online, nachdem Ihnen ein Erasmusplatz zugeteilt wurde.
Anträge auf Aufenthaltsverlängerung müssen einen Monat vor Ende des ursprünglich geplanten Aufenthalts eingereicht werden (Frau Maher, IO). Es gibt allerdings keine Garantie auf eine Fortführung der Förderung.
Studierende können mit Erasmus Praktika in Unternehmen oder Organisationen im europäischen Ausland absolvieren. Die Aufenthalte werden in allen Programmländern gefördert.
Vorteile eines Erasmus-Praktikums im Ausland
- Akademische Anerkennung des Praktikums
- Begleitung während des Praktikums durch je einen Ansprechpartner an der Heimathochschule und im Unternehmen
- Förderung auslandsbedingter Mehrkosten
- Unterstützung bei der Vorbereitung (kulturell, sprachlich, organisatorisch)
- Zusatzförderung für Studierende mit Behinderung, chronischen Erkrankungen und/oder Kind(ern)
- Zusatzförderung für Erstakademiker*innen und erwerbstätige Studierende
- Zuschüsse für grünes Reisen
Voraussetzungen für ein Erasmus-Auslandspraktikum
- Reguläre Immatrikulation an einer deutschen Hochschule mit einer gültigen Erasmus Universitätscharta (ECHE)
- Nicht förderbar sind Praktika in europäischen Institutionen bzw. Organisationen, nationalen diplomatischen Vertretungen sowie Organisationen, die EU-Programme verwalten
KOOR – Erasmus Services BW koordiniert als landesweite Koordinierungsstelle mit Sitz an der Hochschule Karlsruhe als Konsortium das Erasmus-Praktika-Programm für viele Hochschulen in Baden-Württemberg. Die HfWU Nürtingen-Geislingen ist Partner im Konsortium KOOR – Erasmus Services BW.
Detaillierte Informationen zum Programm und Bewerbungsverfahren finden Sie hier:
Die Europäische Kommission stellt Online-Sprachtests für 18 Sprachen (BG CS DA DE EL EN ES FI FR HR HU IT NL PL PT RO SK SV) zur Verfügung. Dieser ist für alle Studierenden/Graduierten vor Beginn der Mobilität verpflichtend in der Unterrichtssprache zu absolvieren. Er ist jedoch kein Auswahlkriterium für die Förderung im Programm Erasmus+ und gilt nicht für Muttersprachler. Die Durchführung des Sprachtests soll nach Auswahl der in Erasmus+ zu fördernden Teilnehmenden als Einstufungstest zur Dokumentation des aktuellen Sprachstandes dienen.
Die systematische, europaweit flächendeckende Überprüfung der Entwicklung der individuellen Sprachkompetenz ermöglicht eine Evaluierung der Wirksamkeit von Erasmus+.
Die zwischen den Partnerhochschulen im Inter-institutional Agreement (IIA) und Learning Agreement (LA) getroffenen Vereinbarungen über bestimmte Sprachlevel sind somit nicht mit dem Online-Test zu belegen/zu verwechseln. Diese Sprachkompetenzen müssen bei der Auswahl der Teilnehmer durch andere Nachweise abgesichert werden.
Nach dem Sprachtest kannst Du an einem kostenlosen Online-Sprachkurs in der Unterrichts- oder Landessprache teilnehmen. Die Sprachkurse sind interaktiv und sehr zu empfehlen.
Erasmus+ Staff Mobility
Lehre im Ausland - Erasmus+ bietet Lehrpersonal an Hochschulen die Möglichkeit, im Ausland eine Gastdozentur zu absolvieren.
Zu Lehrzwecken ins Ausland mit Erasmus+
Zentrale Voraussetzungen und Bewerbungsverfahren im Überblick
Weiter zum YouTube-ClipWer kann sich bewerben?
- Professoren und Dozenten mit vertraglichem Verhältnis zur Hochschule
- wissenschaftliche Mitarbeitende
- Doktoranden, die in der Lehre tätig sind
- Personal aus ausländischen Unternehmen und Organisationen (kann zu Lehrzwecken an deutsche Hochschulen eingeladen werden)
Was wird gefördert?
Gefördert werden Gastdozenturen an Partnerhochschulen in Erasmus+ Programm- und Partnerländern. Gastdozenten sollen die europäische Dimension der Gasthochschule stärken, das Lehrangebot ergänzen und Fachwissen an Studierende vermitteln, die nicht im Ausland studieren können. Die Entwicklung gemeinsamer Studienprogramme und der Austausch von Lehrinhalten und -methoden sind wünschenswert.
Die Geförderten erhalten...
- ziellandabhängige, finanzielle Zuschüsse für den Auslandsaufenthalt
- ggf. Zuschuss für die Nutzung umweltfreundlicher Verkehrsmittel
- ggf. Sonderzuschüsse für Teilnehmende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung
Aufenthaltsdauer für Lehraufenthalte & flexibles Lehrpensum
Lehraufenthalte dauern zwischen 2 Tagen (Programmländer) bzw. 5 Tagen (Partnerländer) und 60 Tagen (ohne Reisezeiten). In der ersten Aufenthaltswoche oder bei kürzeren Aufenthalten beträgt das Unterrichtspensum 8 Stunden. Für jeden zusätzlichen Aufenthaltstag über eine Woche hinaus wird die Mindeststundenanzahl anteilig berechnet. Wenn Lehrtätigkeit mit Fort- und Weiterbildung kombiniert wird, beträgt das Lehrdeputat 4 Stunden pro Woche. Für eingeladenes Personal von Unternehmen gibt es kein Mindestdeputat.
Förderung basierend auf Lebenshaltungskosten, differenzierte Fördersätze und Informationen zu den Programmlinien KA131 und KA171.
Erasmus+ bietet Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten im Ausland für Hochschulpersonal.
Wer kann sich bewerben?
Das Programm steht Hochschulpersonal aus allen Bereichen offen - unabhängig von ihrer Position - von Auszubildenden bis RektorIn.
Was wird gefördert?
Die Teilnehmenden profitieren von folgenden Leistungen:
- Ziellandabhängige finanzielle Zuschüsse für ihren Auslandsaufenthalt
- Unterstützung bei der Vorbereitung und Durchführung des Auslandsaufenthalts (kulturell, sprachlich, organisatorisch)
- ggf. Sonderzuschüsse für Teilnehmende mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen
Welche Weiterbildungsmöglichkeiten gibt es?
- Hospitationen
- Teilnahme an Staff Weeks
- Job Shadowing
- Studienbesuche
- Teilnahme an Workshops und Seminaren
- Teilnahme an Sprachkursen
Vorteile eines Erasmus+ Aufenthaltes
Aufenthalt auf der Basis eines abgestimmten Programms
- Fachlicher Austausch und neue Perspektiven
- Stärkung der eigenen Kompetenzen
- Ausbau und Vertiefung von Netzwerken
Zu den passenden Angeboten geht es hier: www.staffmobility.eu
Flexible Aufenthaltsdauer im Ausland
Von 2 Tagen (für Programmländer) bzw. 5 Tagen (für Partnerländer) bis zu 60 Tagen (ohne Reisezeiten)
Detaillierte Informationen zu Staff Mobility finden Sie auf Confluence: https://confluence.hfwu.de/confluence/display/IOP/International+Office+Startseite
Fördersätze
Die finanzielle Förderung von Erasmus-Mobilitäten zu Unterrichtszwecken oder zur Fort- und Weiterbildung orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern ("Programmländer"). Es gelten einheitliche Tagessätze für die Förderung durch deutsche Hochschulen.
Seit 2018 gelten folgende feste Tagessätze für drei Ländergruppen bis zum 14. Aufenthaltstag, vom 15. bis 60. Aufenthaltstag beträgt die Förderung 70 % der genannten Tagessätze:
- Gruppe 1: 180 Euro am Tag für Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden
- Gruppe 2: 160 Euro am Tag für Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern
- Gruppe 3: 140 Euro am Tag für Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Nordmazedonien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn
Zu den Tagessätzen kommen Fahrtkosten in Abhängigkeit von realen Distanzen zwischen Ausgangs- und Zielort der Mobilität, die europaweit einheitlich mit einem Distance Calculator ermittelt werden:
Erstattet werden, je Aufenthalt und in Abhängigkeit von der Distanz, folgende Beträge für Hin- und Rückfahrt:
Reisedistanz | Standardreise | Green Travel |
10 und 99 km | 23 EUR | - |
100 und 499 km | 180 EUR | 210 EUR |
500 und 1.999 km | 275 EUR | 320 EUR |
2.000 und 2.999 km | 360 EUR | 410 EUR |
3.000 und 3.999 km | 530 EUR | 610 EUR |
4.000 und 7.999 km | 820 EUR | - |
8.000 km oder mehr | 1.500 EUR | - |
Aufstockungsbeträge für die Nutzung nachhaltiger Verkehrsmittel
Zur Sensibilisierung der Erasmus+ Teilnehmenden für die Themen Nachhaltigkeit, Klimawandel und Umweltschutz wird die Nutzung von umweltfreundlicheren Transportmitteln speziell gefördert. Reisende, die für den überwiegenden Teil ihrer Reise emissionsarme Verkehrsmittel wie Bus, Bahn oder Fahrgemeinschaften nutzen, können deshalb einen erhöhten Reisekostenzuschlag und zusätzliche Reisetage beantragen.
Berichtspflicht
Alle Geförderten, die an einer Erasmus+ Mobilitätsmaßnahme teilgenommen haben, sind verpflichtet, einen Online-Bericht („Participant Survey“) zu ihrem Aufenthalt anzufertigen, zu dem sie nach Abschluss der Mobilität per automatisierter E-Mail eingeladen werden.
Sonderförderung
Erasmus+ soll die Chancengleichheit und Inklusion fördern.
Aus diesem Grund wird Lernenden aus benachteiligten Verhältnissen und mit besonderen Bedürfnissen der Zugang zum Programm erleichtert.
Sonderförderung von Teilnehmern mit Behinderung
Weiterführende und aktuelle Informationen sowie Formulare gibt es auf der Website des DAAD. Eine Übersicht zum Thema Sonderförderung haben wir hier bereitgestellt (auf Englisch, eine Übersetzung kann auf Anfrage ausgehändigt werden).
Nützliche Informationen zu behindertengerechten Hochschulen der European Agency for Development in Special Needs Education: www.european-agency.org.
Mobilität mit Partnerländern
Zusätzlich zum Austausch mit den Programmländern unter der Erasmusförderlinie KA103, bietet die Mobilität mit Partnerländern (KA171) deutschen Hochschulen die Möglichkeit des akademischen Austauschs und der Zusammenarbeit mit allen Ländern der Welt - den Partnerländern.
An der HfWU bestehen an der Fakultät Landschaftsarchitektur, Umwelt und Stadtplanung im Masterstudiengang International Master of Landscape Architecture Kooperationen mit folgenden Partnern: n.n.
n.n. | n.n. |
n.n. | n.n. |
Im Rahmen der Kooperation mit dem Partner können folgende Mobilitätsaktivitäten gefördert werden: | Im Rahmen der Kooperation mit dem Partner können folgende Mobilitätsaktivitäten gefördert werden: |
SMS, STA, STT | SMS, STA, STT |
Fördersätze SMS
Die finanzielle Förderung von Erasmus+ Aufenthalten in Partnerländern wurde von der Europäischen Kommission auf europäischer Ebene festgelegt.
Zu diesen Tagessätzen kommen Fahrtkosten in Abhängigkeit von realen Distanzen zwischen Ausgangs- und Zielort der Mobilität. Die Entfernungen werden mit dem Berechnungsinstrument der Kommission ermittelt.
Entsendeland | Zielland | Betrag |
Deutschland | Partnerland | 700 Euro pro Monat |
Partnerland | Deutschland | 850 Euro pro Monat |
Fördersätze ST
Für Deutschland gelten folgende feste Tagessätze bis zum 14. Aufenthaltstag, vom 15. bis 60. Aufenthaltstag beträgt die Förderung 70 % der genannten Tagessätze.
Zu diesen Tagessätzen kommen Fahrtkosten in Abhängigkeit von realen Distanzen zwischen Ausgangs- und Zielort der Mobilität. Die Entfernungen werden mit dem Berechnungsinstrument der Kommission ermittelt.
Entsendeland | Zielland | Betrag bis einschl. 14. Fördertag des Aufenthalts | |
Deutschland | Partnerland | 180 Euro pro Tag | |
Partnerland | Deutschland | 160 Euro pro Tag |
Internationale Erasmus+ Projekte
International Collaborations in Teaching and Learning (funded by DAAD and Erasmus+):
CO-LAND Inclusive Coastal Landscapes
Community Learning for Local Change
Landscape, Democracy and the European Union
MESIL - Middle East Social Innovation Lab
VISEnet - Village Social Enterprise
SAGRIS - Enhancement of Postgraduate Studies on Sustainable Agriculture and Future Farming System
http://sagris.org/en/
SULAWE - Sustainable Livestock Production and Animal Welfare
Erasmus+ #kurzerklärt
Hier gibt es informative Videos über das Erasmus+ Programm: weiter zur YouTube-Playlist
Ansprechpartnerin im International Office
Hinweise
Sie müssen jede Förderung dem Bafög-Amt melden, falls Sie Bafög-Empfänger sind. Förderungen, die leistungsbezogen vergeben werden, sind bis zur Höhe von 300 Euro monatlich anrechnungsfrei.
Haftungsklausel
"Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung [Mitteilung] trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben."
Weitergehende Information und Beratung zu den Erasmus+ Mobilitätsmaßnahmen erhalten Sie hier:
Deutscher Akademischen Austauschdienst (DAAD)
Nationale Agentur für EU-Hochschulzusammenarbeit
Kennedyallee 50
53115 Bonn
Tel.: +49(0)800 2014 020
Fax: +49(0)228 882 555
E-Mail: erasmus@no spamdaad.de
Homepage: www.eu.daad.de
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