3-G-Regelungen für Lehrveranstaltungen ab Montag, 24. Januar

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Die vorübergehende Verlängerung der Alarmstufe II wurde mit einem VGH-Beschluss außer Kraft gesetzt. Somit findet das vorgesehene Stufensystem wieder Anwendung. Ab Montag, 24.1. gelten daher wieder die Regelungen für Alarmstufe I.

Insbesondere gilt damit ab Montag, 24.01.2022, im Studienbetrieb für alle Lehrveranstaltungen wieder die 3G-Regelung, so dass nicht-immunisierte Studierende mit Testnachweisen wieder an Präsenzlehrveranstaltungen teilnehmen können.

 

Zudem gelten in der Alarmstufe I:

  • die speziellen Regelungen zum Tragen einer FFP2-Maske; die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske in Lehrveranstaltungen gilt auch, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann;
  • die Pflicht zum Nachweis eines tagesaktuelles Antigen- oder PCR-Tests für nicht-immunisierte Studierende bei Teilnahme an Lehrveranstaltungen;
  • eine Vollkontrolle der G-Nachweise bei Lehrveranstaltungen
  • 3G in Mensen.

 

Gemäß den Vorgaben des Robert Koch Instituts (RKI) gelten nur noch Personen als genesen, deren positiver PCR-Test mindestens 28 Tage und maximal 90 Tage zurückliegt, also insgesamt nur noch drei Monate nach Infektion.