Rechnungshof prüft erstmals Ausgaben für Frauenförderung

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Mitteleinsatz an Fachhochschulen ist erforderlich, nützlich und korrekt
Erstmals hat ein deutscher Rechnungshof die Finanzierung von Frauenförderung kontrolliert: Der Landesrechnungshof prüfte die Verwendung der Mittel, die in Baden-Württemberg zur Steigerung des Frauenanteils bei Fachhochschul-Professuren eingesetzt werden. In seiner gestern veröffentlichten Denkschrift lobt der Rechnungshof diesen Mitteleinsatz als ordnungsgemäß, wirtschaftlich und notwendig. Zusätzlich empfiehlt er eine Weiterfinanzierung.

Das Lob der Prüfer ist umso bemerkenswerter, als der Rechnungshof in seinen Denkschriften vorzugsweise Prüfungen dokumentiert, bei denen er eine Verschwendung öffentlicher Mittel festgestellt hat. Daher finden sich in den Denkschriften nur selten so anerkennende Formulierungen wie im Beitrag zur Förderung von Wissenschaftlerinnen für eine Fachhochschul-Professur. Die Verwaltungspraxis bei den Fördermaßnahmen bewertet der Rechnungshof nicht nur als korrekt, sondern sogar als „kundenorientiert und professionell.“ Der Frauenanteil bei den Professuren (derzeit rund 10 Prozent) sei nach wie vor viel zu niedrig, obwohl die Förderung zu Fortschritten beigetragen habe. In der Folge befürwortet der Rechnungshof eine „Weiterführung erfolgreicher Instrumente“ und verzichtet auf Vorschläge zu Mittelkürzungen.
Die Geprüften, Wissenschaftsministerium und Landeskonferenz der Frauenbeauftragten an Fachhochschulen, begrüßen die Hauptergebnisse der Rechnungshofprüfung. Für die Sprecherin der Landeskonferenz, Prof. Dr. Margot Körber-Weik, Gleichstellungsbeauftragte an der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen, sind die Hauptergebnisse „in Zeiten knapper Kassen geradezu eine Sensation. Sie bestätigen Handlungsbedarf und rechtfertigen den Einsatz öffentlicher Mittel zur Frauenförderung, stärken also auch die Arbeit aller Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten.“
Besonders gut beurteilt der Rechnungshof die speziellen Instrumente an Fachhochschulen, die im Mittelpunkt der Prüfung standen: „Als strategisch schlüssig und (nachweisbar) erfolgreich erwiesen sich bei der Prüfung insbesondere das Mathilde-Planck-Lehrauftragsprogramm und das Informations- und Seminarangebot der Koordinierungsstelle der Landeskonferenz der Frauenbeauftragten an Fachhochschulen in Baden-Württemberg.“ Aus diesem kostengünstigen Maßnahmenpaket ist bereits eine große Zahl von Professorinnen hervor gegangen (Ende 2003 mindestens 26, derzeit mindestens 43). Zugleich stieg im Land an den Fachhochschulen der Frauenanteil bei den Professuren an (von 5,4% im Jahr 1995 auf 9,2% im Jahr 2003) und übertraf dabei den Anstieg bei den anderen Hochschularten und im Bundesdurchschnitt.
Über die Befürwortung der speziellen FH-Instrumente freut sich Körber-Weik am meisten. Denn „sie erhöht die Chance, dass zumindest der Kern der Frauenförderung an Fachhochschulen nach dem Auslaufen des aktuellen Bund-Länder-Sonderprogramms im Jahr 2006 aus Landesmitteln weiter finanziert wird.“ Diesen Kern bildet ein Maßnahmenpaket, das Akademikerinnen für die Fachhochschul-Professur motiviert und auf ihrem Weg zum Ziel unterstützt. Es erleichtert hierfür den Zugang zu zielgerechten Informationen und Ausschreibungen, die Entwicklung von Bewerbungsstrategien und den Erwerb von Berufungsvoraussetzungen. Den Einstieg eröffnet die überregional angelegte Website www.gleichstellung-fh-bw.de; sie enthält alles Wissenswerte rund um die Fachhochschul-Professur sowie eine Online-Datenbank, die als interaktive Vermittlungs- und Kontaktbörse dient. Entwickelt wurde das Ganze von der Landeskonferenz der FH-Frauenbeauftragten in Zusammenarbeit mit dem Wissenschaftsministerium – gestützt auf die Koordinierungsstelle der Landeskonferenz, die das Maßnahmenpaket auch umsetzt.
Sogar in seinen Empfehlungen spricht sich der Rechnungshof nachdrücklich für die Frauenförderung an Fachhochschulen aus. Darüber hinaus macht er aber auch Vorschläge zur Frauenförderung an allen Hochschularten, die über den Prüfbereich weit hinaus reichen. Auch bei dieser Gesamtschau wird das Volumen der „im Vergleich zu vielen anderen Förderbereichen geringeren finanziellen Mittel“ nicht in Frage gestellt. Stattdessen setzt der Rechnungshof auf eine effizientere Verwendung der Mittel. Nach seinen Vorstellungen eignen sich hierfür landesweite Ziel- und Zeitvorgaben des Ministeriums sowie Zusammenführungen von Organisationseinheiten und Förderprogrammen, was die Freude der Geprüften trübt. Weder das Wissenschaftsministerium noch die Landessprecherinnen der Frauenbeauftragten halten solche momentan gängigen Standardrezepte ohne genaueren Nachweis für zielführend. Insbesondere der damit einher gehende Bürokratisierungsaufwand werde regelmäßig unterschätzt. Er untergrabe aber genau das Ziel der Effizienzsteigerung, das der Rechnungshof zu Recht anstrebe.

Rückfragen bitte an Prof. Dr. Margot Körber-Weik, Koordinierungsstelle, Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen, Postfach 12 51, 73302 Geislingen/Steige, Tel. (07331)22-485 oder (07121)240584, E-Mail: margot.koerber-weik@hfwu.de.