Gastvortrag am 16.06.2010: Der Täter-Opfer-Ausgleich

Am 16.06.2010 war der amtierende Geislinger Amtsrichter an der HfWU Geislingen zu Gast.

Zahlreich strömten insbesondere Studierende des Studiengangs Wirtschaftsrecht in den Saal.
Herr Wenger, der jahrelang als Staatsanwalt tätig war, erzählte den Studenten seinen Werdegang und informierte sie anschließend ausführlich über den Täter-Opfer-Ausgleich.
Der Täter-Oper-Ausgleich findet seine Ursprünge in den 1980er Jahren. Durch ihn sollten Zivilprozesse vermieden werden. Der Grundgedanke des Täter-Oper-Ausgleichs ist, dass der Staat unter der Voraussetzung, dass der Täter dem Opfer eine angemessene Wiedergutmachung anbietet, auf Teile der Strafe verzichtet.