Mitarbeiter*innen und Professor*innen haben außerhalb der genannten Öffnungszeiten mit dem Hochschulausweis jederzeit zu allen Gebäuden Zutritt.
Der Schließdienst ist befugt den Hochschulausweis/Studierendenausweis von Personen zu kontrollieren, die sich nach den genannten Öffnungszeiten in Gebäuden aufhalten: Studierende haben nach den genannten Öffnungszeiten die Gebäude zu verlassen.
An Sonn- und Feiertagen, sowie an Tagen, die vom Rektorat als "geschlossen" bekannt gemacht wurden, sind die Hochschulgebäude für Studierende nicht zugänglich.
Für Veranstaltungen außerhalb der Öffnungszeiten sind Raumanträge zu stellen. Für genehmigte Veranstaltungen wird das betreffende Gebäude geöffnet. Für studentische Veranstaltungen muss generell ein Raumantrag gestellt werden.