Bewertet werden bei den eingereichten Konzepten unter anderem
- die Innovationskraft
- die Zielgruppenansprache (Welche Zielgruppe wird angesprochen, passt die Kampagne zu dieser Zielgruppe?)
- eine ausgewogene Kosten-Nutzen-Relation (Kostenaufstellung oder Budget)
- Ergebnisorientierung bzw. Erfolg.
Für die Qualität eines Marketingkonzeptes ist nicht erheblich, welchen Umfang es hat oder welches Budget für die Umsetzung geplant ist. Die Marketingkonzepte können durch eine spezialisierte Agentur im Auftrag eines Kunden erstellt worden sein. Einreicher ist das konzeptumsetzende Immobilien- unternehmen. Eingereicht werden können Konzepte, die sich in einem fortgeschrittenen Planungsstadium oder in der Umsetzungsphase befinden. Wurde ein Konzept bereits realisiert, muss die Umsetzung in 2018 oder 2019 begonnen worden sein. Die Immobilie/Dienstleistung, für die das Marketingkonzept erstellt wurde, muss für den/bzw. auf dem Immobilienmarkt im deutschsprachigen Raum projektiert, entwickelt oder angeboten werden. Fonds-Vermarktungskonzepte müssen für den Vertrieb an inländische Zeichner entwickelt sein.