HfWU-Professor Kesselring in Klima-Sachverständigenrat berufen

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Prof. Dr. Sven Kesselring wurde in den Klima-Sachverständigenrat der Landesregierung berufen. Foto: (c) Charly Kurz

- Prof. Dr. Sven Kesselring, Experte für nachhaltige Mobilität an der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen (HfWU) Mitglied in Expertengremium der Landesregierung -

NÜRTINGEN(hfwu). Ein wissenschaftlich ausgerichtetes, unabhängiges Expertengremium soll die Landesregierung von Baden-Württemberg und den Landtag bei der Umsetzung der Klimawende beraten und unterstützen. Zu dem sechsköpfigen Gremium gehört Dr. Sven Kesselring, Professor und Experte für nachhaltige Mobilität an der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen (HfWU).

„Wir dürfen die Transformation in der Mobilität nicht nur den Ingenieuren überlassen“, so das Credo von Kesselring.  Der Wissenschaftler befasst sich mit Mobilitätsfragen neben der technologischen und planerischen vor allem auch aus sozialwissenschaftlicher Perspektive. So startet beispielsweise im kommenden Frühjahr in Geislingen (Steige) zusammen mit den Bürgerinnen und Bürgern die konkrete Arbeit in einem „Reallabor“. In dem vom Land mit mehr als einer Million Euro geförderten Projekt MobiQ geht es um „Nachhaltige Mobilität durch Sharing im Quartier“. Im Fokus steht die Frage, wie soziale Innovationen zu einer nachhaltigen zivilgesellschaftlichen Mobilitätskultur beitragen können.

Sven Kesselring forschte und unterrichtete als Professor für Mobilität und Stadtplanung an der Universität Aalborg in Dänemark bevor er 2015 an die HfWU kam. Auf sein Engagement hin wurde dort 2017 der neue Masterstudiengang Sustainable Mobilities gestartet.

Neben Kesselring gehören dem jetzt berufenen Gremium weitere Expertinnen und Experten aus den Fachgebieten Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung, Energie- und Umweltforschung, Meteorologie und Klimaforschung sowie Energiewirtschaft und Energiemärkte an. Die Begleitung der Klimapolitik durch einen Klima-Sachverständigenrat ist im novellierten Klimaschutzgesetz des Landes verankert. Demnach soll der Rat als unabhängiges wissenschaftliches Gremium eingerichtet werden. Die Berufungsdauer beträgt fünf Jahre. Zu seinen zentralen Aufgaben gehören unter anderem die Mitwirkung beim Erstellen eines Klimaberichts sowie das Entwickeln von sektorspezifischen Maßnahmen.

 

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