Der Senat ist neben dem Hochschulrat und dem Rektorat das oberste Entscheidungsgremium der Hochschule. Hier werden Entscheidungen zu Angelegenheiten von Forschung, Lehre, Studium und Weiterbildung getroffen, soweit diese nicht durch Gesetz einem anderen Organ, z.B. den Fakultäten, zugewiesen sind. So entscheidet der Senat z.B. über Studien- und Prüfungsordnungen, stimmt den Struktur- und Entwicklungsplänen zu, beschließt über Satzungen und Gebührenordnungen sowie Änderungen zur Grundordnung. Das Rektorat berichtet im Senat über alle hochschulpolitische Themen.
Maßgebliche Regelungen über Art und Umfang der Mitwirkung der einzelnen Mitgliedergruppen sowie die Zusammensetzung der Gremien der Hochschule regelt das Landeshochschulgesetz bzw. die Grundordnung der Hochschule.