Darüber hinaus gehören dem Senat kraft Amtes mit beratender Stimme die Prorektor:innen an.
Die Amtszeit der studentischen Wahlmitglieder beträgt 1 Jahr.
Die Amtszeit der übrigen Wahlmitglieder beträgt 4 Jahre.

Die studentischen Mitglieder, die in den Senat gewählt werden, sind kraft Amtes auch Mitglied im Studierendenrat der Verfassten Studierendenschaft.