Soziales Engagement als Genehmigungsgrund für Urlaubssemester

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Für das Sommersemester 2020 gilt soziales Engagement zur Bewältigung der Corona-Krise als Genehmigungsgrund für ein Urlaubssemester. Anträge können bis 20. April 2020 gestellt werden.

Das Rektorat der HfWU beschließt, für das SoSe 2020 als wichtigen Grund nach §61 LHG für die Genehmigung eines Urlaubssemesters und begrenzt auf das SoSe 2020 auch „Engagement, insbesondere soziales Engagement, zur Bewältigung der Corona-Krise“  mit der Antragsfrist bis zum 20.04.2020 anzuerkennen. Bisher genehmigte oder beantragte Urlaubssemester bleiben davon unberührt und haben weiter Bestand.

Das Beantragungsprocedere und Konsequenzen (Kein Prüfungsanspruch, ggf. Auswirkungen auf Versicherungsleistungen/Kosten etc.) gelten weiterhin und uneingeschränkt!

Ein Abbrechen eines genehmigten Urlaubssemesters ist nicht möglich.