Corona-Verordnung ab 1. Juli - Umsetzung an der HfWU

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Am 23. Mai wurde von der Landesregierung eine neue Corona-Verordnung in der ab 1. Juli 2020 gültigen Fassung veröffentlicht.

Diese Woche hat die Landesregierung eine neue Corona-Verordnung verabschiedet, welche am 1. Juli in Kraft tritt. Diese unterscheidet sich grundsätzlich von den bisherigen Verordnungen, und sie unterscheidet sich für den Hochschulbereich von ihren Vorläufern dadurch, dass sie diesen Bereich ausdrücklich nicht genauer regelt.

Dies bedeutet, dass ab dem 1. Juli 2020 der Studienbetrieb an den Hochschulen nicht mehr ausgesetzt ist und theoretisch eine Rückkehr in einen „Normalbetrieb unter Pandemiebedingungen“ bei Beachtung der in der Verordnung genannten Voraussetzungen rechtlich möglich ist. Kern der Neuregelung für die Hochschulen sind die Vorgaben, bestimmte Hygieneanforderungen entsprechend einem von der Hochschule zu erstellenden Hygienekonzept einzuhalten und Datenerhebungen durchzuführen.

Auf Grund der geltenden Abstandsregelungen, der Hygieneanforderungen und der Dokumentationspflicht, werden an der HfWU die getroffenen und bereits kommunizierten Hygienevorschriften weiterhin gelten, und wir werden bis zum Ende des Sommersemesters an den derzeitigen Regelungen festhalten. Dies bedeutet insbesondere, dass Lehrveranstaltungen weiterhin online abgehalten werden, für die Nutzung der PC-Pools und der Bibliothek weiterhin eine Reservierung notwendig ist, und die Lern- und Aufenthaltsbereiche weiterhin gesperrt sind. Über Änderungen werden wir Sie informieren.

Des Weiteren arbeiten wir momentan intensiv an einem Hygienekonzept für die Prüfungsphase. Dieses wird voraussichtlich Ende nächster Woche zur Verfügung gestellt.

Auch wenn niemand weiß, wie sich die Situation weiter entwickeln wird, möchte unser Rektorat Ihnen dennoch einen Ausblick auf das kommende Wintersemester geben, bzw. eine vorsichtige Einschätzung geben, wie dieses aussehen kann. Bundesweit und hochschulartenübergreifend zeichnet sich der Trend ab, das Wintersemester 2020/2021 unter Pandemiebedingungen zu planen, d.h. mit entsprechenden Anteilen digitaler Lehre. Dazu tendieren viele Hochschulen, und dazu tendieren auch wir. Unsere Studierenden bewegen sich nicht in festen Gruppen, leben oft in zwei Haushalten (Studierendenwohnung und Elternhaus) und pendeln in großen Teilen zum Studienort. Unter der Annahme, dass das Abstandsgebot auch weiter gelten wird und andere Hygieneanforderungen auch das Wintersemester prägen werden, tendieren wir zu einem Mix aus Präsenzangeboten (evtl. in Präsenzphasen) und digitalen Angeboten. Dabei soll versucht werden, den jetzigen und kommenden Erstsemestern eine höhere Priorisierung bei der Planung von Präsenzangeboten einzuräumen. Nur so kann die Hochschule kennengelernt und können wichtige Eindrücke gewonnen werden.

Uns ist bewusst, dass eine frühe Festlegung für Ihre Planungen wichtig ist, weswegen wir bestrebt sind, die genauen Planungen, insbesondere der Präsenzangebote, möglichst bald mitzuteilen.