Die Vorlesungen in den Räumlichkeiten der Hochschule werden frühestens am 20. April 2020 wieder stattfinden!

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Aufgrund der aktuellen Entwicklungen zum Coronavirus SARS-CoV-2 wurde am 11. März, 18 Uhr vom Wissenschaftsministerium bekannt gegeben, dass der Vorlesungsbetrieb des Sommersemesters 2020 bis zum 19. April 2020 ausgesetzt wird.

Die konkrete Umsetzung an unserer Hochschule wurde soeben vom HfWU-Corona-Krisenstab beschlossen:

Sämtliche Lehrveranstaltungen, inklusive Vorkurse, Weiterbildungsprogramme, Erstsemestereinführungen und Exkursionen, sind ab sofort bis einschließlich 19. April abgesagt. Wann und in welcher Form die ausgefallenen Lehrveranstaltungen nachgeholt werden, werden wir in den nächsten Tagen klären und Sie umgehend darüber informieren. Ziel ist es hierbei, falls möglich, den Prüfungszeitraum wie geplant einzuhalten.

Vorbereitungen zum Vorlesungsbetrieb, wie z.B. Hochladen von Materialien, online-Verteilung von Aufgaben/Projekten/Themenstellungen, etc. können durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass Erstemester eventuell noch keine E-Mail-Adresse bzw. neo-account besitzen, und somit über diese Kanäle nicht erreicht werden können. Inwiefern geplante online-Veranstaltungen, die keine Präsenz am Studienort erfordern, durchgeführt werden können, werden wir zeitnah klären.

Ob und in welcher Form die Gremiensitzungen stattfinden werden, werden wir ebenfalls zeitnah entscheiden.

Diese Maßnahmen sind nicht gleichbedeutend mit einer Schließung der Hochschule, sondern entsprechen vielmehr einer Verlängerung des Zustands der vorlesungsfreien Zeit. Das bedeutet, dass die Hochschule im gleichen Umfang geöffnet bleiben wird, Forschungsarbeiten, etc. fortgeführt werden können und auch das erforderliche Personal anwesend sein wird. Somit bleibt auch vorerst die Bibliothek geöffnet und Sprechstunden können durchgeführt werden.

Die Verschiebung des Vorlesungsbeginns ist ein Beitrag der Landesregierung, die Verbreitungsdynamik des Corona-Virus möglichst zu verlangsamen. Selbstverständlich bleiben alle anderen, in den vergangenen Tagen mitgeteilten Regelungen (zu den Dienstreiseaktivitäten, Hygiene, Meldepflicht von Symptomen, etc.) unverändert gültig und müssen weiterhin beachtet werden.

Wie bereits mitgeteilt, werden Dienstreisen und Veranstaltungen auf ein unabwendbar notwendiges Maß reduziert. Dies gilt auch für studentische Initiativen. Dienstreisen in Risikogebiete finden nicht statt. Bzgl. der Dienstreisen in Nicht-Risikogebiete bitte ich Mitarbeitende die unabwendbare Notwendigkeit mit ihrer bzw. ihrem Vorgesetzten abzuklären. Professor*innen entscheiden hierüber eigenverantwortlich. Dies gilt auch für Dienstreisen zwischen den Hochschulstandorten Nürtingen und Geislingen.

Für Weiterbildungsprogramme, die für diese Woche, d.h. bis zum 14. März, geplant sind, werden die gebuchten Räumlichkeiten bis Ende dieser Woche zur Verfügung stehen. Selbstverständlich gelten auch hier die Regelungen, dass Teilnehmende mit Symptomen, Teilnehmende welche in den letzten vierzehn Tagen in Risikogebieten waren oder Kontakt mit infizierten Personen hatten, die Hochschule nicht betreten dürfen.

Die Maßnahmen gelten ab sofort. Das Erfordernis dieser Vorsichtsmaßnahme unterliegt einer laufenden Überprüfung.