Corona-Verordnung ab 25. Januar 2021

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Hier finden Sie die aktuelle Corona-Verordnung in der ab 25. Januar 2021 gültigen Fassung.

Bitte beachten Sie, dass wo bisher schon eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung an der Hochschule bestand, jetzt eine medizinische Maske getragen werden muss (§ 1i CoronaVO i.V.m. § 3 Abs. 1 Nr. 8 CoronaVO i.V.m. § 4 CoronaVO Studienbetrieb).