Die umfassenden Grundlagen des Arbeitschutzes für Arbeitnehmer finden sich im Arbeitssicherheits- und Arbeitsschutzgesetz wieder. Mit dem Arbeitssicherheitsgesetz wird der Arbeitgeber verpflichtet in seinem Betrieb Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte zu bestellen. Diese sollen ihn in allen Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz beraten.