Neben den Mitgliedern kraft Amtes gehören dem Senat aufgrund von Wahlen sechs Professoren, vier Mitarbieter und fünf Studierende an. Die Amtszeit beträgt vier Jahre, die der Studierenden ein Jahr.
Der Senat fungiert als Kontrollinstanz des Rektorats: Hochschulentwicklungsplan und Abschluss von Zielvereinbarungen beschließt das Rektorat ebenso einvernehmlich mit dem Senat wie die Verteilung von Mitteln; er nimmt Stellung zum jährlichen Rechenschaftsbericht, zum Lehrbericht und zum Haushaltsvoranschlag; er entscheidet unter anderem über Ordnungen der Hochschule als solche, wählt Rektor/in und Prorektor/innen und macht Vorschläge zur Ernennung eines/r Kanzler/in.