Drei Leitungsgremien führen die Hochschule:
- Das Rektorat leitet die Hochschule.
- Der Hochschulrat trägt Verantwortung für die Entwicklung der Hochschule und schlägt unter anderem Maßnahmen vor, die der Profilbildung und der Erhöhung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit dienen.
- Der Senat entscheidet in Angelegenheiten von Forschung, Lehre, Studium und Weiterbildung.