
Grundlage für Benchmarking der wohnungswirtschaftlichen Betriebskosten
Die wohnungswirtschaftlichen Betriebskosten, vielfach auch Wohnnebenkosten oder auch Wohnzusatzkosten genannt, beschäftigen zunehmend die Wohnungswirtschaft. Sie betreffen sowohl Vermieter als auch Mieter. Der Blickwinkel und die Auswirkungen mögen für Mieter und Vermieter andersartig sein – entziehen kann sich jedoch dieser Problematik niemand.
Im Arbeitskreis "Geislinger Konvention" haben sich maßgebliche Kräfte der Wohnungswirtschaft zusammengefunden und die „Geislinger Konvention“ entwickelt. Sie soll einen wesentlichen Beitrag zur Senkung von Betriebskosten liefern. 3,5 Millionen Wohneinheiten werden heute von den Eigentümern einem Betriebskosten-Benchmarking auf der Grundlage der "Geislinger Konvention" unterzogen.

Es waren keine Förderprogramme und Finanzierungsgelder erforderlich, einzig engagiertes Handeln durch Personen aus Verbänden der Immobilienwirtschaft, Unternehmen und der HfWU, verbunden mit einem hohem Maß an persönlichem Interesse an Betriebskosten-Benchmarking, um diese Problematik anzupacken und voranzutreiben, teilweise Lösungen sind bereits gefunden.
Wir als Hochschule Nürtingen-Geislingen haben das Recht die erarbeiteten Ergebnisse mit unserer Marke und dem qualitätsbeweisenden Siegel der Geislinger Konvention zu dokumentieren.