Nach § 11 des Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) liegt für folgende Personen ein Schriftstück der HfWU Nürtingen – Geislingen zur Abholung bereit, das hiermit öffentlich zugestellt wird:
| Name letzte bekannte Anschrift |
Datum, AZ des Schriftstücks | Aushang am: | Abholort: |
14 Tage nach dem Datum „Aushang am“ gilt das Schriftstück als öffentlich zugestellt. Mit der Zustellung wird eine Rechtsmittelfrist in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste eintreten.
HfWU Nürtingen-Geislingen
Neckarsteige 6-10
72622 Nürtingen