Druckversion dieser Seite

Öffentliche Zustellung

Nach § 11 des Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) liegt für folgende Personen ein Schriftstück der HfWU Nürtingen – Geislingen zur Abholung bereit, das hiermit öffentlich zugestellt wird:

Name
letzte bekannte Anschrift
Datum, AZ des Schriftstücks Aushang am: Abholort:
       
       
       

 

 

14 Tage nach dem Datum „Aushang am“ gilt das Schriftstück als öffentlich zugestellt. Mit der Zustellung wird eine Rechtsmittelfrist in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste eintreten.

HfWU Nürtingen-Geislingen
Neckarsteige 6-10
72622 Nürtingen

Letzte Änderung: 28.11.2011 
10537