Alle Studierenden müssen während der gesamten Dauer Ihres Studiums krankenversichert sein, da die Hochschulen nach § 200 Abs. 2 SGB V in Verbindung mit der Studentenkrankenversicherungs-Meldeverordnung verpflichtet sind, die versicherten Studierenden den zuständigen Krankenkassen zu melden. Die Versicherung kann über eine gesetzliche oder private Krankenkasse erfolgen.
Auf Grund o.g. Meldepflicht ist bei gesetzlicher Krankenversicherung mit der Einschreibung immer eine aktuelle Versicherungsbescheinigung (nicht älter als 2 Monate) - bitte keine Mitgliedsbescheinigung oder Versichertenkarte - einzureichen. Sind Sie privat versichert, benötigt die HfWU für die Einschreibung unbedingt eine Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherung. Diese wird Ihnen von einer gesetzlichen Krankenkasse ausgestellt.
Ein Wechsel der Krankenkasse muss der HfWU unverzüglich angezeigt werden. Bitte reichen Sie in diesem Fall die aktuelle Versicherungsbescheinigung bzw. Freistellungsbescheinigung einer gesetzlichen Krankenkasse (falls eine private Krankenversicherung besteht) unaufgefordert beim Studierendensekretariat ein.
Ein Unfall, der im Zusammenhang mit dem Hochschulbetrieb entstanden ist, sowie ein Wegeunfall (d.h. Wege zwischen den Hochschularealen, auf dem Weg zur Hochschule und auf dem Heimweg), können Sie über das Formular anzeigen, dass Sie auf unseren Hochschulseiten bezüglich Arbeitssicherheit finden (hier). Die Meldung des Unfalls erfolgt über die Hochschule bei der Unfallkasse Baden-Württemberg. Diese wird dann die weiteren Einzelheiten mit Ihnen klären.
Für praktische Studiensemester im Ausland und Auslandstudiensemester muss eine private Unfallversicherung abgeschlossen werden. Unfälle sind in diesem Zeitraum nicht über die Unfallkasse Baden-Württemberg abgedeckt.