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Urlaubssemester

Zelte am Strand © Miriam Sehr/aboutpixel.de


Urlaubssemester (vor Vorlesungsbeginn)

Vor Beginn der Vorlesungszeit können Urlaubssemester beim Vorsitzenden des für Ihren Studiengang zuständigen Prüfungsausschusses beantragt werden. 


Urlaubssemester (nach Vorlesungsbeginn)

Nach Beginn der Vorlesungszeit können Urlaubssemester nur in Härtefällen über den Zentralen Prüfungsausschuss beantragt werden.


Anfallende Gebühren

Im Urlaubssemester sind ebenfalls der Verwaltungskostenbeitrag, der Studentenwerksbeitrag sowie der Solidarbeitrag zur Finanzierung des StudiTickets (am Standort Nürtingen) zu entrichten.

Sie erhalten zur Bestätigung der Genehmigung der Beurlaubung eine so genannte Urlaubssemesterbescheinigung. Diese kann die Studentische Abteilung nur zusenden, wenn oben genannte Beiträge entsprechend entrichtet worden sind. Diese können nach Genehmigung des Urlaubssemesters online über unser System („QIS-SOS“) im Rahmen eines einmalig zu erteilenden (=nur für das betreffende Semester geltenden) Lastschriftauftrages (Online-Rückmeldung) beglichen werden, sofern der Rückmeldezeitraum für das betreffende Semester bereits begonnen hat. 

Haben Sie 2 aufeinanderfolgende Urlaubssemester beantragt und genehmigt bekommen, bitten wir Sie oben genannte Beiträge für beide Semester in einer Summe zu überweisen (Bankverbindung). 

 

Das Studentenwerk Tübingen-Hohenheim informiert über die Beitragspflicht von Studierenden im Urlaubssemester:

 

Fragen zur Beitragspflicht bezüglich des Studentenwerksbeitrages und des Solidarbeitrages zur Finanzierung des StudiTickets (VVS) beantwortet Ihnen gerne das Studentenwerk Tübingen-Hohenheim.

 

 

Letzte Änderung: 19.01.2012 
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