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QIS-SOS - Studierenden Online-Service

Sie können Ihre Gebühren und Beiträge online über „QIS-SOS - Studierenden-Online-Service“ per einmalig erteiltem Lastschriftauftrag bezahlen, sich somit sofort online für das neue Semester rückmelden und anschließend unmittelbar Ihre Immatrikulationsbescheinigungen (auf deutsch oder englisch), BAföG-Bescheinigungen oder KfW-Bescheinigungen für das neue Semester ausdrucken. 

Über QIS-SOS können Sie auch Ihre Adresse ändern. Sollte einmal keine aktuelle Adresse ausfindig gemacht werden können, kann es zu einer öffentlichen Zustellung kommen.

Link zum:

 

 

Rückmeldegebühren

Für jedes Semester sind ein Studentenwerksbeitrag, ein Verwaltungskostenbeitrag und zusätzlich am Standort Nürtingen ein Solidarbeitrag zur Finanzierung des StudiTickets (VVS) zu entrichten. Die aktuelle Höhe des Studentenwerksbeitrages und des Solidarbeitrages zur Finanzierung des StudiTickets (VVS) entnehmen Sie bitte unten stehender Beitragsordnung des Studentenwerks Tübingen-Hohenheim. Der Verwaltungskostenbeitrag beläuft sich derzeit auf 40 € pro Semester.

 

Das Studentenwerk Tübingen-Hohenheim informiert über die Beitragspflicht von Studierenden im Urlaubssemester:

 

Fragen zur Beitragspflicht bezüglich des Studentenwerksbeitrages und des Solidarbeitrages zur Finanzierung des StudiTickets (VVS) beantwortet Ihnen gerne das Studentenwerk Tübingen-Hohenheim.

 

Rückerstattung 

Anträge auf Rückerstattung des entrichteten Studentenwerksbeitrages können in bestimmten Fällen (wie z.B. bei Exmatrikulation) an das Studentenwerk Tübingen-Hohenheim gerichtet werden. Genauere Informationen hierzu findet sie in § 6 o.g. Beitragsordnung des Studentenwerks  oder auch auf dessen Homepage.

Schwerbehinderten Studierende, die wegen ihrer Behinderung zur kostenlosen Benutzung des öffentlichen Personennahverkehrs berechtigt sind, wird auf Antrag der Solidarbeitrag zur Finanzierung des StudiTickets vom Studentenwerk erstattet (§ 5 Nr. 2 der o.g. Beitragsordnung). Informationen erhalten sie ebenso über das Studentenwerk.

 

Rückmeldefristen

Während des Rückmeldezeitraums sind die Gebühren und Beiträge (s.o.) für das kommende Semester zu entrichten. Momentan gelten folgende Rückmeldefristen:

  • für ein Sommersemester vom 01. bis 15. Februar
  • für ein Wintersemester vom 15. bis 31. Juli

Bei einer Rückmeldung nach o.g. Terminen muss zusätzlich eine Verspätungsgebühr i.H.v. 15 € entrichtet werden.

 

 

Letzte Änderung: 02.02.2012 
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