Vertrauensperson der Beschäftigten mit Behinderungen
(kurz: Behindertenvertrauensperson)
Die Behindertenvertrauensperson hat die Aufgabe, die Eingliederung von Menschen mit Behinderungen an der Hochschule zu fördern, die Interessen der Menschen mit Behinderungen gegenüber der Hochschule zu vertreten und ihnen beratend und helfend zur Seite zu stehen.