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Gesetze - Internet

(Quelle: Zentrale Datenschutzstelle der baden-württembergischen Universitäten)

  • Telemediengesetz (TMG)
    Achtung: Das Teledienstegesetz (TDG) ist seit 01.03.2007 außer Kraft. Die Nachfolgeregelungen sind im Telemediengesetz (TMG)  enthalten.
    • Impressumpflicht
      Aus Gründen des Verbraucherschutzes und der Transparenz besteht für Angebote im Internet eine Pflicht zur hinreichenden Anbieterkennzeichnung. Laut § 5 TMG Allgemeine Informationspflichten.

    • Kennzeichnungspflicht von externen Links
      Setzt die Hochschule auf ihren Webseiten Weiterleitungen oder externe Links, so muss sie diese entsprechend kennzeichnen. Eine eindeutige Kennzeichnung ist aus zweierlei Gründen geboten: Zunächst ist der Anbieter nach § 13 Abs. 5 TMG gesetzlich verpflichtet, dem Nutzer die Weitervermittlung an einen anderen Diensteanbieter anzuzeigen. Darüber hinaus ist die Kennzeichnung von Links auf Inhalte Dritter von erheblicher haftungsrechtlicher Bedeutung.

    • Datenschutzerklärung
      Werden im Rahmen des angebotenen Telemediendienstes personenbezogene Daten erhoben und weiterverarbeitet, muss der Webauftritt der Hochschule eine Datenschutzerklärung enthalten. Die Erhebung oder Verarbeitung personenbezogener Daten findet nicht erst dann statt, wenn der Nutzer ausdrücklich persönliche Daten wie Namen oder E-Mail-Adresse hinterlässt. Die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten ist nach § 12 Abs. 1 TMG nur zulässig, wenn es das TMG oder eine andere Rechtsvorschrift erlaubt oder der Nutzer eingewilligt hat.

    • Werbung
      Bei Werbung ist zu beachten, dass diese als solche für den Nutzer erkennbar sein muss (Trennungsgebot). Das bestimmt § 6 Abs. 1 TMG. Die Person, in deren Auftrag geworben wird, muss klar identifizierbar sein. Angebote zur Verkaufsförderung wie Preisnachlässe, Zugaben und Geschenke müssen klar als solche erkennbar sein.

  • Behindertengleichstellungsgesetze - Barrierefreiheit
    Grundlage der Verpflichtung zur barrierefreien Gestaltung von behördlichen Internetauftritten ist das Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (BGG) bzw. die jeweiligen landesrechtlichen Gleichstellungsgesetze.
    Hinter dem Schlagwort "barrierefreies Internet" verbirgt sich die Idee, allen Menschen in der Gesellschaft, in jedem Alter und mit jeder Einschränkung oder Behinderung die hindernisfreie Nutzung des Internets zu ermöglichen.

  • Markenrechtsverletzung & Wettbewerbsverstöße - Meta-Tags
    Meta-Tags stehen im SourceCode einer HTML-Datei und werden dem Nutzer im Browser nicht angezeigt. META-Tags in HTML-Dokumenten beinhalten Informationen über Autor, Beschreibung, Stichwörter, Publikationsdatum, ...
    Das Setzen von META-Tags kann bei entsprechender unrechtmäßiger bzw. unlauterer (ohne inhaltlichen Bezug!) Verwendung auch rechtliche Konsequenzen haben. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen

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Letzte Änderung: 18.04.2011 
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