Das Rektorat leitet die Hochschule. Ihm gehören an: Der Rektor als Vorstandsvorsitzender, die drei Prorektoren und der Kanzler (Verwaltungsdirektor) als zuständiges Vorstandsmitglied für den Bereich der Wirtschafts- und Personalverwaltung.
Das Rektorat ist für alle Angelegenheiten zuständig, für die im LHG oder in der Grundordnung nicht ausdrücklich eine andere Zuständigkeit festgelegt ist. Das Rektorat ist insbesondere für die Struktur- und Entwicklungsplanung, die Personal- und Raumplanung, den Haushalt und die Stellen- und Mittelverteilung sowie für die Festsetzung der Leistungsbezüge der Professorenschaft zuständig. Das Rektorat bereitet die Sitzungen des Senats und des Hochschulrats vor und vollzieht die Beschlüsse.