
Präambel
Die Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen (HfWU) bekennt sich zu einem integrierten Umweltschutz, der an den Ursachen ansetzt und alle Auswirkungen auf die Umwelt in die Entscheidungen der Hochschule einbezieht. Ziele sind der sparsame Einsatz der Ressourcen und ein schonender Umgang mit den natürlichen Lebensgrundlagen sowie der Einhaltung der umweltrechtlichen Vorgaben. Aus Verantwortung für den Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen hat sich die HfWU die folgenden Leitsätze gegeben. Sie sind für alle Personen verpflichtend und gelten für alle Aktivitäten an der HfWU.
1. Natürliche Lebensgrundlagen erhalten
Die HfWU strebt einen umfassenden, aktiven und innovativen Umweltschutz auf allen Tätigkeitsgebieten – in Lehre, Forschung und Verwaltung – an.
2. Umweltbelastungen minimieren
Die HfWU sieht es als ihre Aufgabe an, in allen ihren Tätigkeitsgebieten den Stand der Technik als Maßstab des Handelns weiterzuentwickeln und die Entwicklung von umweltgerechten Prozessen, Produkten und Technologien voranzutreiben.
3. Offen informieren
Umweltschutz bedarf des vertrauensvollen Miteinanders der Mitglieder der Hochschule untereinander und der Öffentlichkeit. Die HfWU sucht daher auch in allen Fragen des Umweltschutzes den sachlichen Dialog mit den Mitgliedern der Hochschule und mit der Öffentlichkeit.
4. Alle Mitglieder der Hochschule einbinden
Das Ziel eines umfassenden, aktiven und innovativen Umweltschutzes muss das Denken und Handeln der Mitglieder der Hochschule prägen. Voraussetzungen sind ein gewandeltes Problembewusstsein und ein ständiger Lernprozess. Die HfWU informiert ihre Mitglieder über umweltgerechtes Verhalten durch ständige Schulung, Beratung und Aufklärung in den Lehrveranstaltungen, in den Gremien und im Rahmen der Weiterbildung.
5. Der Umweltbeauftragte
Die strategische Ausrichtung der HfWU auf integrierten Umweltschutz ist eine Querschnittsaufgabe über alle betrieblichen Funktionen hinweg. Die Funktion des Umweltbeauftragten wird vom Prorektor für Forschung und Transfer wahrgenommen. Er hat uneingeschränktes Informations- und Einsichtsrecht gegenüber anderen Stellen in der Hochschule.