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Evaluation

Die HfWU ist nach dem Hochschulgesetz verpflichtet, regelmäßig die Lehrveranstaltungen zu evaluieren, d. h. die Studierenden zu befragen, wie sie mit der Qualität der Lehre (Inhalte und Dozenten) zufrieden sind.

Um den Ablauf der Befragung zu regeln und ihre Datensicherheit zu gewährleisten, wurde am 10. Juli 2008 eine Evaluationssatzung verabschiedet.

Das Evaluationskonzept der HfWU

Evaluationskonzept
Letzte Änderung: 13.01.2011 
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