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| Abschluss: | Master of Science (M.Sc.) mit Zugang zu den Laufbahnen des höheren Dienstes |
| Regelstudienzeit: | 4 Semester (4 Präsenzphasen je Semester) |
| Zugangsvoraussetzungen: | 1. Nachweis eines abgeschlossenen wirtschafts-, ingenieur- oder naturwissenschaftlichen Studiums an einer deutschen Hochschule oder Berufsakademie oder ein vergleichbarer Abschluss an einer ausländischen Hochschule und |
| 2. Nachweis einer zweijährigen Berufserfahrung mit Einbindung in Geschäftsprozesse (z.B. Auftragsabwicklungs-, Forschungs- und Entwicklungs-, Planungsprozesse). Absolvent(inn)en aus dualen Studiengängen bzw. Berufsakademien, die die Einbindung in Geschäftsprozesse im Unternehmen während des Studiums nachweisen können, müssen noch eine einjährige Berufserfahrung nach dem Erststudium vorweisen. Absolvent(inn)en, die ihr Erststudium berufsbegleitend absolviert haben, kann die Berufserfahrung nach dem Erststudium erlassen werden, sofern sie eine mindestens zweijährige Berufstätigkeit mit Einbindung in Geschäftsprozesse während des Studiums nachweisen können. | |
| Standort: | Nürtingen |
| Gebühren: | 2.500 Euro jeweils für die Semester 1-3; 1.500 Euro für das 4. Semester; zusätzlich ist ein Verwaltungskostenbeitrag von 40 Euro pro Semester fällig |
| Studieninhalte: | siehe Modulkatalog |
| Fremdsprachenkenntnisse: | Deutsch, Englisch |
| Berufsperspektiven in: | Supply Chain Management, Qualitätsmanagement, Service Engineering / Dienstleistungsmanagement, Kostenmanagement / Controlling, Operatives Risikomanagement, Organisationsberatung |
| Homepage: | www.pzm.hfwu.de |
| Bewerbung: | Hinweise zum Online-Bewerbungsportal für Master-Studiengänge |
| Bewerbungsfrist: 1. Juni | |
| Beratung & Kontakt: | Studiendekan: Prof. Dr. Friedemann Baisch |
| Wissenschaftliche Mitarbeiterin: Dipl.-Geogr. Dagmar Scheuer |
Weitere Infos unter:

Der Masterstudiengang Prozessmanagement ist seit dem 19. Juli 2007 durch die internationale Akkreditierungsagentur FiBAA (Foundation for International Business Administration Accreditation) akkreditiert.
Zweites Hochschulrechtsänderungsgesetz – 2.HRÄG
vom 01. Januar 2005